Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft
bezeichnet die Kooperation der Firmen Reimer, Longariva, Baumeister GbR Softbär
und "Wolfgang Wiese EDV" unter www.oktis.de beziehungsweise derren Rechtsnachfolger und Tochterfirmen.
Erläuterung: Wie auch auf dem
Impressum ersichtlich,
arbeiten mehrere Personen an den beteiligten Webauftritten in einer Kooperation
zusammen. Björn
Reimer, Gregor Longariva und Dirk Baumeister bilden zusammen eine GbR, während Wolfgang Wiese derzeit
als freiberuflicher IT-Experte und Entwickler arbeitet. Zukünftig kann es in diesem
Punkt zu einer neuen Unternehmensgründung kommen.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Erläuterung:
Sollten innerhalb eines Auftrages weitere Folgeaufträge notwendig sein oder angeboten werden, gelten
auch für diese die hier definierten Bedingungen, auch wenn nicht nochmals extra auf diese hingewiesen wird.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die OKTIS Entwicklungsgesellschaft sie schriftlich bestätigt.
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
Erläuterung:
Dieser Satz stellt klar, daß die Bedingungen zu denen wir unsere Leistungen anbieten, auch durch unsere
eigenen Geschäftsbedingungen umfasst werden und nicht dadurch geändert werden, daß jemand
andere, eigene Bedingungen in einer eigenen
AGB neu definiert.
Änderungen von den Bedingungen müssen daher zwischen den beiden Vertragspartnern abgesprochen
und schriftlich bestätigt sein.
- Dienste Dritter, insbesondere kostenpflichtige Dienste, sind nicht Vertragsgegenstand.
Erläuterung:
Andere Dienstleister haben andere AGBs, die dort gültig sind und die natürlich deswegen nicht
durch unsere AGBs abgewandelt werden können. Wenn wir als vermittler tätig werden, gelten unsere
Leistungen nur für die vermittelnde Tätigkeit; Die eigentlichen Geschäftsbeziehungen zu anderen
Dienstleistern richtigen sich daher nur zwischen Kunden und den anderen Dienstleister.
- Alle Angebote erfolgen ausschließlich freibleibend.
Erläuterung:
Alle Angebote sind unverbindlich. Das bedeutet, daß wenn wir ein Angebot erstellen, der
Vertrag deswegen noch nicht zustande gekommen ist, daß das Angebot von einem Kunden angenommen wurde. Stattdessen gilt es erst als angenommen, wenn auch wir dies wiederum bestätigen.
Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn wir heute ein Angebot erstellen zur Entwicklung eines
Tools unter einem Betriebssystem in der Version 9, ein potentieller Kunde aber erst Monate später
das Angebot annimmt und die Version 10 üblich ist.
Unverbindlich sind die Angebote auch dahingehend, daß durch Irrtum oder durch fehlende Informationen
die Berechnungsgrundlage falsch ist und während der Auftragserfüllung geändert werden muß,
so daß eine Nachverhandlung erforderlich wird.
- Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, nachdem ein Angebot erstellt
und dieses bestätigt wurde.
Rückfragen von die OKTIS Entwicklungsgesellschaft an einen Interessenten,
die dazu dienen ein Angebot zu erstellen, begründen
noch keine Geschäftsbeziehung.
Erläuterung:
Oft werden Rückfragen unserer Seite, die zwingend notwendig sind um ein seriösen Angebot zu erstellen,
so interpretiert, als ob wir den Auftrag bereits annehmen wollen. Dies insbesondere dann, wenn aufgrund
unklarer Antworten seitens des potentiellen Auftraggebers mehrere Rückfragen notwendig sind.
Mit diesen Satz betonen wir daher, daß ein Auftrag er mit der beiderseitigen Auftragsbestätigung
beginnt und nicht vorher. Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft lehnt jede Haftung ab für den Fall, daß eine von uns
abgelehnte Auftragserstellung bei einem potentiellen Auftraggeber zu kosten führte, da dieser
sich vor der Auftragsbestätigung allein auf uns als Auftragserfüller eingerichtet hat.
- Die Preise, die auch auf unserer Website publiziert sind, verstehen sich als Bruttopreise inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern.
Erläuterung:
Hiermit sind die Preise für die Kosten neuer Aufträge gemeint. Pauschal kalkulierte Kosten für laufende Aufträge sind hiervon nicht betroffen.
- Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber 25% der vereinbarten Vergütung an die OKTIS Entwicklungsgesellschaft zu entrichten. Verrechnungsschecks werden nur nach Absprache angenommen.
Diese Regel entfällt bei Aufträgen mit einer Rechnungssumme von unter 500,- €.
Erläuterung:
Je größer das Projekt ist, um so länger ist der Zeitaufwand. Da aber bis zum Auftragserfüllung
laufende Kosten von Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft zu zahlen sind, kann nicht bis zum Projektende gewartet werden. Aus diesem Grund
ist eine Zahlungsstückelung notwendig. Bei größeren Projekten ist es zudem üblich, die
Zahlungen an definierte "Milestones", das ßheißt Teilziele, innerhalb des Projektes zu orientieren,
so daß es zu vielen Teilzahlungen kommen kann.
Der Zwang zu einer 25-prozentigen Vergütung unterhalb von Auftragsvolumina von 500 € entfällt
aus Aufwandsgründen.
- Mit Auftragsbestätigung beginnt Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit und weitere angefallene Kosten in Rechnung.
- Wird dieser Vertrag per E-Mail geschlossen, so sind Unterschriften unter dem Vertrag zu seiner
Gültigkeit bei unsignierten E-Mails nicht möglich.
In diesem Falle stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Der Vertragspartner sendet eine Kopie des unveränderten Vertragstextes zurück und fügt
darunter folgende Willenserklärung an:
"Ich bin
mit den obenstehenden Vertragsvereinbarungen einverstanden"
.
- Der Vertragspartner sendet eine nach dem deutschen Cryptographiegesetz akzeptable signierte
E-Mail, in der er den Vertrag zustimmt.
- Der Vertragspartner sendet ein handschriftlich unterschriebenes Fax an die Telefonnummer
09131 640572, in welcher er den Vertragsvereinbarungen zustimmt.
- Wenn der Vertragspartner in örtlicher Nähe zu der OKTIS Entwicklungsgesellschaft
wohnt, bietet sich der traditionelle Weg an, bei dem die Vertragsdokumente
unterschrieben und ausgetauscht werden.
Erläuterung:
Um die Rechtsgültigkeit eines Vertrags zu gewährleisten, müssen einige Mindestbedingungen
erfüllt sein, die wir auf den beschriebenen Wegen zu erreichen versuchen. Dies mag umständlich
erscheinen, kann jedoch im Falle des Falles sich als notwendig herausstellen.
- Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für
Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 6 Wochen hinausgezögert, wird eine
Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung via Überweisung auf das oben angeführte Konto fällig.
Erläuterung:
Wenn ein Auftrag innerhalb eines dafür vorgesehenen Zeitraumes nicht
bearbeitet werden kann, muß
die Entwicklung naturgemäß nach hinten geschoben werden. Dies
führt bei der OKTIS Entwicklungsgesellschaft
zu finanzielle Kosten: Während der Zeit in der die Entwicklung ursprünglich
statt gefunden hätte,
hätte die OKTIS Entwicklungsgesellschaft andere Auftröge terminieren
können. Da jedoch immer laufende Kosten vorliegen, die
unabhängig davon anfallen, ob ein Auftragspartner Daten liefert oder
nicht, kommt es hiermit zu einem finanziellen Schaden. Ein weiteres
problem ergibt sich dadurch, daß durch eine Verschiebung
der Entwicklung nach hinten, andere nachfolgende Aufträge ebenso in
den nun neuen Zeitraum nicht geleistet werden können und so ebenfalls
Kosten auftreten. Diese Kosten müssen daher durch den Verursacher wenigstens
teilwese aufgefangen werden.
- Bei dem Abschluss eines Vertrages wird ein Zeitraum definiert in welchem die Entwicklung statt findet. Kann die
Arbeit aufgrund von Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere
Weise durch den Auftraggeber nicht erledigt werden, verlieren Vertraglich vom Auftraggeber gesetzte Fristen zur
Auftragserfüllung ihre Gültigkeit. Desweiteren kann die Erledigung der gesamten Arbeit gegenüber
anderen Verpflichtungen, die die OKTIS Entwicklungsgesellschaft Dritten gegenüber zu erfüllen hat, zurückgestellt werden.
Erläuterung:
Jeder Kunde will, daß sein Auftrag zu einer vereinbarten Zeit fertig gestellt wird. Wenn daher ein
Auftraggeber durch Verzögerung verhindert, daß der Entwicklungszeitraum eingehalten wird,
kann dieser nicht erwarten, daß andere Auftraggeber, zu denen die OKTIS Entwicklungsgesellschaft auch vertragliche
Vereinbarungen unterhält, hierunter zu leiden haben.
Gleichzeitig bedeutet dies ein Schutz für den Auftraggeber: Andere Aufträge mit Dritten
dürfen nicht den eigenen, bereinbarten Entwicklungszeitraum beeinflußen.
- Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig
und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Erläuterung:
Dieser Satz weist darauf hin, wann die Rechnung gestellt und die letzte Vergütung fä;lig ist, sofern
hierzu keine anderen Vereinbarungen gemacht wurden.
- Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte
Vergütung dennoch fällig.
Erläuterung:
Der Auftrag ist unabhägig davon, wie der Auftraggeber das erstellte Produkt letztlich nutzt. Auch wenn
der Auftraggeber keine Verwendung mehr hat, müssen dennoch vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden.
- Technische und gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die
vereinbarte Vergütung, ebensowenig begründen sie ein Miturheberrecht.
Erläuterung:
Das Ei des Columbus: Es reicht nicht, nur die Ideen zu haben, sie müssen auch umgesetzt werden um
einen Einfluß zu haben. Die Umsetzung des Auftrags obliegt jedoch die OKTIS Entwicklungsgesellschaft. Zudem wäre eine
Aufschlüsselung dessen, wer wieviel geleistet hat, ein zu hoher Aufwand.
Etwaige geleitete Vorarbeit und Vorlagen des Auftraggebers muss daher vor Auftragbeginn definiert geleistet
werden.
- Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden
dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit 80,00 € pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Sollte der
Auftraggeber aufgrund zeitlicher Dringlichkeit zudem Arbeiten ausserhalb der normalen Geschäftszeiten
anfordern, werden diese Arbeiten mit 100,00 € pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.
Erläuterung:
Diese Klausel definiert, wie Zusatzarbeiten, die vorher nicht definiert waren, abgerechnet werden.
- Ein Rechnungsbetrag muß spätestens 3 Wochen nach Rechnungserhalt auf einem
Konto von die OKTIS Entwicklungsgesellschaft gutgeschrieben sein.
Erläuterung:
Diese Klausel definiert die Zeit bis zu der Zahlungen zu leisten sind. Dies gilt auch für Rechnungsbeträge
die in mehreren Einzelzahlungen aufgeteilt sind.
- Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, so ist die OKTIS Entwicklungsgesellschaft berechtigt, die Erfüllung des Vertrages einzustellen.
Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Zahlungen zu tätigen.
Erläuterung:
Planungssicherheit funktioniert nur, wenn die Zahlungssicherheit gegeben ist. Wenn eingeplante Zahlungen
ausbleiben oder sich zu sehr verzögern kann es aufgrund von anderen laufenden Kosten für Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft
notwendig sein, andere Aufträge vorrangig zu bedienen. Hierzu kann bei dem Auftrag, bei dem die Zahlungen
ausblieben, die Arbeit niedergelegt werden.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Erläuterung:
Hierzu gehören insbesondere Kosten für Mahnungen, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und weiterer Kosten
die durch den Zahlungsverzug und den daraus möglicherweise hervorgehende Folgen entstanden sind.
Weitere Ansprüche können Schadenersatzansprüche sein für entgangene
Aufträge Dritter, die aufgrund des nicht bezahlten Auftrags abgelehnt wurden.
- Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Programmen, Skripten, Datenbankschemata und Datenbanklogiken, Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts von Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ist honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung von die OKTIS Entwicklungsgesellschaft, sofern dies vertraglich nicht anders definiert wurde.
Erläuterung:
Eine Websoftware, ein Webauftritt oder andere Werke werden in der Regel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
zu einem bestimmten Zweck erstellt. Entsprechend gestalten sich dann auch die Kosten und die Art der
Entwicklung.
Bei einer Nutzung der entwickelten Werke über dem vereinbarten Zweck hinaus, wären die
Berechnungsgrundlagen für die Entwicklung falsch und müssten daher neu berechnet werden.
- Programme, Skripte, Datenbankschemata und Datenbanklogiken, Konzepte, Entwürfe, Illustratione, Fotos und Layouts
bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten
Nutzungsart zur Verfügung gestellt.
Erläuterung:
Dieser Passuss wiederholöt bekräftigt lediglich das deutsche Urheberrecht, welches immer gilt.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ist dazu berechtigt Programme und Skripten als Grundlage für weitere Programme auch für
Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen, sofern hierdurch keine besonderen, schriftlich festgehaltenen
Absprachen mit dem Auftraggeber verletzt werden.
Erläuterung:
Bei einer Softwareentwicklung ist es unumgänglich, daß auf die Erfahrung anderer Projekte
zurückgegriffen wird. Ebenso ist es natürlich, daß die Beteiligten aus einem Werk
neue Erfahrung erhalten, die wiederum EInfluß auf weitere, zukünftige Projekte haben
kann.
Diese Bedingung dient dazu, sowohl die Entwickler, als auch die Auftraggeber vor ungerechtfertigten
patentrechtlichen oder urheberrechtlichen Ansprüchen zu schützen: Eine Entwicklung, die patentrechtlichen
Schutz genießen soll, muß daher als solche schriftlich festgehalten und öffentlich eingetragen
sein und zudem rechtlich haltbar sein.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu
übertragen. Bei Missachtung dieser Regelung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, von Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ermittelte Vergütung fällig.
Erläuterung:
Wie bereits unter Punkt 1 dieses Kapitels definiert, wurde ein Auftrag nur zwischen den Auftraggeber und
dem Auftragnehmer definiert. Eine Weiternutzung ausserhalb dieses fest definierten Kreises würde die
Berechnungsgrundlagen und Bedingungen des ausgemachten Preises ändern, so daß eine
Neukalkulation notwendig wäre.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft behält sich vor, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, WWW-
und E-Mailadresse in seine Arbeiten einzubringen.
Erläuterung:
Zur Identifikation von Werken ist es üblich, daß die Entwickler einen oder mehrere Referenzen
einbringen, die auch öffentlich lesbar sein können.
Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, muß dies vertraglich festgehalten werden.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft erhält das Recht Auftraggeber als Referenzen zu nennen.
Erläuterung:
Zur Kundenwerbung ist es hilfreich, eine Referenz- oder Kundenliste zu führen. Diese Liste kann
auch öffentlich sein.
Sollte vom Auftraggeber ein entsprechender Hinweis nicht gewünscht sein, muß dies vertraglich festgehalten werden.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft behält sich vor, bei Programmen und Skripten, eine Lizensierungsfunktion einzubauen, welche die
unberechtigte Nutzung über vertraglich definierte Zeiträume oder auf anderen als den vom
Auftraggeber definierten Systemen einschränkt oder unterbindet.
Programme und Skripten können bis zum Zeitpunkt der Abnahme und vollständigen Zahlung eine
Funktion enthalten, die nach Ablauf einer Frist die Funktionalitäten des Programmes unterbindet.
Erläuterung:
Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ist zur Prüfung der Einhaltung von vertraglichen Bedingungen berechtigt. Ein Mittel, welches
auch andere Servicedienstleister und Softwarehersteller nutzen, sind dabei Mechanismen innerhalb
der entwickelten Programme. Diese Mechanismen prüfen selbstständig die Einhaltung
der Regeln (beispielsweise die Nutzung über einen definierten Zeitraum hinweg) und beeinflußen
dadurch die Programmfunktionalität bis hin zur Deaktivierung des Programmes.
Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft ist berechtigt solche Mechanismen einzubauen um sich somit gegen möglichen Mißbrauch durch Auftraggeber oder Dritte zu schützen.
- Wir übernehmen keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Texte) unter der Voraussetzung,
dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist und diese nicht gegen andere Gesetze verstossen.
- Die volle Verantwortung für eine Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit.
Wir übernehmen keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler, die auf Informationen oder
Eingaben des Auftraggebers zurückgehen.
- Eine Haftung für Fehler, die sich aufgrund von Funktionen ergeben, die nicht im Auftrag definiert
wurden, wird nicht gewährt.
Erläuterung:
In vielen Fällen wird Software von die OKTIS Entwicklungsgesellschaft mit einer höheren Funktionalität als angefordert
ausgeliefert und enthält dabei auch Zusatzfunktionen, die sich während der Entwicklung
als hilfreich erwiesen haben.
Diese Zusatzfunktionen können zwar vom Auftraggeber benutzt werden, jedoch wird für diese Funktionen,
da sie nicht Teil der Auftragsdefiniton sind, auch kein Service und damit auch keine Haftung übernommen.
Sollten nicht definierte Zusatzfunktionen Mängel enthalten, ist Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft zur Behebung nicht
verpflichtet.
Eine Haftung für eine bestimmte Funktion besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
- Die Benutzung der Programmlösungen erfolgen, sofern Änderungen an diesen vorgenommen wurden,
ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers.
Erläuterung:
Eine Haftung wird nur auf das unveränderte, ausgelieferte Werk gewährleistet unabhängig davon,
wie groß die Änderungsquote ist.
- Der Dienst, bzw. die Programmlösung wird in der Form erbracht, in der sie vereinbart wurde. Eine Zusicherung von künftigen Erweiterungen oder Fähigkeiten wird nicht gegeben.
Erläuterung:
Eine zukünftige Entwicklung von Betriebssystemen oder Laufzeitumgebungen ist nicht zu berücksichtigen.
Wenn eine Software als Mängelfrei auf einem definierten System ausgeliefert wird, wird auch dieses
System als Grundlage für den späteren Einsatz genommen.
- Weder die OKTIS Entwicklungsgesellschaft, noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der Lösungen beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, die als Folge der Benutzung der Lösungen oder als Folge der Verletzung eine Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind.
Davon ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oben benannter Personen.
- Ein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu erstattender und nachgewiesener Schaden ist auf den
einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Betrages beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Freistellung
sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, daß die Bedingungen dieser Bestimmungen auch für Drittlieferungen gelten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, daß die Inhalte, die er über
den Dienste von die OKTIS Entwicklungsgesellschaft oder dessen Entwicklungen
verbreitet, nicht strafbar sind. Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft behält
sich vor, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten in diesem
Sinne unzugänglich zu machen.
Erläuterung:
Dieser Satz betrifft hauptsächlich Dienste, die durch die OKTIS Entwicklungsgesellschaft selbst erbracht oder gepflegt werden; Nicht jedoch Dienste, die bei einem Auftraggeber selbst laufen. Es gelten hierbei auch insbesondere die
Regelungen des Mediendienstestaatsvertrages.
- Die OKTIS Entwicklungsgesellschaft haftet in keiner Weise für vom Auftraggeber verursachte Schäden oder strafbar verbreiteten
Informationen, Daten, Programme oder Inhalte. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dDie OKTIS Entwicklungsgesellschaft- Dienste nicht
mißbräuchlich zu nutzen und strafbare Handlungen zu unterlassen.